Dreijährige Ausbildung mit dem Abschluss Werker im Gartenbau der jeweiligen Fachsparte.
1. Voraussetzungen der Jugendlichen für eine Ausbildung zum Werker im Gartenbau
Die Voraussetzung für eine Werkerausbildung im Gartenbau ist eine körperliche und/ oder geistige Behinderung der Jugendlichen, kein Schulabschluss oder ein Sonderschulabschluss. Es sind Jugendliche mit geringer oder keiner Chance auf eine Vollausbildung.
2. Fachsparten im Bildungsgang3. Praktische und schulische Ausbildung
Für die praktische Ausbildung sind private Gartenbaubetriebe und/ oder soziale Einrichtungen zuständig. In der schulischen Ausbildung am Berufskolleg Wesel hat der Jugendliche ein mal pro Woche Unterricht. In den 6 Unterrichtsstunden werden dem Schüler sowohl fachliche als auch allgemein bildende Inhalte vermittelt. Der Unterricht wird nach Fachsparten getrennt.4. Abschlüsse und Berufsaussichten
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von der Landwirtschaftskammer NRW organisiert und durchgeführt. Die Prüfungsinhalte werden von den Betrieben, dem Berufskolleg und den überbetrieblichen Lehrgängen vermittelt. Der Abschluss lautet „Werker im Gartenbau– Fachsparte- “.Der Werker im Gartenbau kann im Anschluss der Ausbildung als Betriebshelfer in Gartenbaubetrieben arbeiten.Ansprechpartner für weitere Informationen:
StD B. Kuropka Abteilungsleiter
OStRin U. Bruland Bildungsgangleiterin