(Soziales und Gesundheit)
– Fachhochschulreife (schulischer Teil) und erweiterte berufliche Kenntnisse –
Klasse | FG |
Voraussetzungen | Fachoberschulreife (Sekundarabschluss I – Typ 10 B – mittlerer Schulabschluss) Ein Qualifikationsvermerk ist nicht erforderlich. |
Abschluss | Fachhochschulreife (schulischer Teil) und berufliche Kenntnisse (Die Fachhochschulreife kann mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum, einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit erworben werden.) |
Dauer | 2 Jahre in Vollzeit |
Prüfung | Fachhochschulreife: Staatliche schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
in einem der Fächer
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Unterrichtsfächer | Berufsbezogener Lernbereich:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Differenzierungsbereich:
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Ansprechpartner | |
Ausführliche Broschüre |
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Tags: Voraussetzung: Fachoberschulreife,Fachoberschulreife mit QualifikationAbschluss: FachhochschulreifeFachrichtung: Soziales und Gesundheit