Die Aufgabenbereiche einer/eines Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) sind zwar je nach Praxis unterschiedlich. Jedoch gehören zu den Aufgaben im Allgemeinen: die Assistenz in der Sprechstunde, im OP oder bei bildgebenden Verfahren, die Patienten – und Klienten Betreuung, die Terminplanung, die Bestellung und Lagerung von Medikamenten oder Hilfsmitteln und Laborarbeiten (Untersuchung von Blut, Kot und Urin).
Die Ausbildung zum/zur Tiermedizinischen Angestellten kann sowohl in einer Praxis wie auch in einer Klinik erfolgen. Je nach persönlichem Interesse ist dies in reinen Kleintier- und Großtierpraxen, wie auch in Gemischtpraxen möglich.
Die Auszubildenden sollten Tierliebe und medizinisches Interesse mitbringen. Auch der einfühlsame Umgang mit Mensch und Tier ist eine Grundvoraussetzung. Eine gewisse Stressresistenz sowie die Bereitschaft, nachts und an Wochenenden zu arbeiten, sind wünschenswert.
Benötigt wird ein anerkannter Berufsausbildungsvertrag
Ziel ist nach der Ausbildung ein/e staatlich anerkannte/er TFA zu sein.
In der Regel drei Jahre.
Möglichkeit der Verkürzung um sechs Monate bei vorliegender Fachhochschulreife, Hochschulreife oder einer bestimmten abgeschlossenen Berufsausbildung. Eine weitere Verkürzung um sechs Monate ist bei guter schulischer Leistung möglich.
Es können Zusatzqualifikationen wie z. B. Praxismanagement oder Hundefachwirt erworben werden