Der Bildungsgang des Kraftfahrzeugmechatronikers/Kraftfahrzeugmechatronikerin begleitet die Auszubildenden über die Gesellenprüfung Teil I nach 2 Jahren und der Gesellenprüfung Teil II nach 3,5 Jahren während der Ausbildung und endet mit erfolgter Gesellenprüfung. Bei entsprechendem Notendurchschnitt im fachlichen Bereich und der allgemeinbildenden Fächer Deutsch und Englisch, kann zudem der Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss) oder der qualifizierte Sekundarabschluss I (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) erworben werden.
Für die Ausbildung zur Kraftfahrzeugmechatronikerin/ zum Kraftfahrzeugmechatroniker sollten Sie über ein großes Interesse an technischen Zusammenhängen rund um das Thema Auto haben. Voraussetzung zur Aufnahme in diesem Bildungsgang ist ein Ausbildungsvertrag in einem Kfz-Betrieb, dieser meldet Sie dann auch zum Berufsschulunterricht bei uns an.
Ausbildungsvertrag zur Kfz-Mechatronikerin / zum Kfz-Mechatroniker
Der Bildungsgang ist ein 3,5-jähriger teilzeitschulischer Bildungsgang, der im Blockunterricht organisiert ist.
Vorbereitung auf die vielfältigen Tätigkeiten wie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen und Systemen.
Nach Beendigung des Bildungsganges und erfolgreicher Gesellenprüfung kann eine Weiterbildung zum Meister im Kraftfahrzeuggewerbe erfolgen. Des weiteren kann das Studium zum Betriebswirt im Kfz-Gewerbe aufgenommen werden. Mit entsprechender Vorbildung ist ebenfalls ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule im technischen Bereich möglich.