Grundsätzlich nehmen wir alle Konflikte oder Beschwerden ernst, die begründet vorgetragen werden. Anonyme Beschwerden bzw. Sammelbeschwerden von einer ganzen Klasse werden von uns nicht bearbeitet.
Unterstützung durch unsere Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräfte, die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen oder den
Lehrerrat kann zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden. Diese Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht, sind grundsätzlich freiwillig und gegenüber allen Beteiligten lösungsorientiert und wertschätzend.
Die Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Beschwerden beschreiben gemäß unseres Konzepts zum Beschwerde- und Konfliktmanagement die Tabelle für Beschwerde- und Konfliktverfahren sowie die Meldebögen für Beschwerden und Konfliktfälle:
