Im schulischen Miteinander kann es aus ganz unterschiedlichen Anlässen vorkommen, dass Auszubildende, Lernende, Betriebe oder Erziehungsberechtigte mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen der Lehrkräfte nicht einverstanden sind: es werden Beschwerden formuliert. Unser Konzept zum Konflikt- und Beschwerdemanagement trägt dazu bei, nach dem Subsidiaritätsprinzip in gegenseitigem Respekt einvernehmliche Lösungen zu finden, die den Weg einer formalen Beschwerde an die Bezirksregierung unnötig machen sollen:
Im schulischen Miteinander kann es aus ganz unterschiedlichen Anlässen vorkommen, dass Auszubildende, Lernende, Betriebe oder Erziehungsberechtigte mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen der Lehrkräfte nicht einverstanden sind: es werden Beschwerden formuliert. Auch zwischen Lernenden kann es zu Meinungsverschiedenheiten oder Vorfällen kommen, die wir als Konflikte behandeln. So unerfreulich Beschwerden oder Konflikte auch sein mögen, so denken wir doch, dass Kritik auch positiv sein kann.
Vorgetragene Beschwerden dienen oftmals als Ansatzpunkt für positive Veränderungen in der Schule oder auch als ein „Frühwarn-System“, dass etwas nicht ganz rund läuft. In diesem Sinne ist die Kritik am Handeln der Schule ein nützlicher Hinweis, um
• Fehler zu korrigieren,
• Entscheidungen ggf. zu revidieren,
• Prozesse und Verfahren ggf. zu verändern und
• unangemessenes Verhalten zukünftig zu vermeiden.
Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierte Zustand durchaus berechtigt sind und dann eine Änderung angezeigt ist. Beschwerden können sich richten
• gegen Arbeitsweisen im Unterricht,
• gegen Leistungsbeurteilungen (Noten),
• gegen schulische Entscheidungen,
• gegen das Verhalten einer Lehrkraft oder
• gegen die Unterrichtsorganisation (z. B. Unterrichtsausfall).
Richtet sich die Beschwerde gegen eine schulische Entscheidung, die einen sog. Verwaltungsakt (z. B. Noten auf Abschluss- und Abgangszeugnissen, Beschlüsse zu Ordnungsmaßnahmen oder Teilkonferenzen) darstellt, so ist sie als Widerspruch zu behandeln, der in letzter Instanz einer Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht unterliegt.
Grundsätzlich nehmen wir alle Konflikte oder Beschwerden ernst, die begründet vorgetragen werden. Anonyme Beschwerden bzw. Sammelbeschwerden von einer ganzen Klasse werden von uns nicht bearbeitet. Von allen Beteiligten erwarten wir das Bemühen um eine konstruktive Konfliktbewältigung. Beschwerden dürfen keine „Abrechnung“ oder „Sammellisten von Problemen“ mit den Betroffenen sein, sondern werden als Grundlage einer verbesserten Kooperation verstanden.
Vor einer formalen Beschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf soll immer das Gespräch stehen. Beschwerdeführende müssen ihre Kritik dort anbringen, wo die Beanstandung angesiedelt ist. Verfahren wird stets nach dem Prinzip der Subsidiarität. Sie sollen in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die betroffenen Lehrkräfte oder Personen müssen die Bedenken und Sorgen der Beschwerdeführenden ernst nehmen, ihre Entscheidungen und ihre Vorgehensweise erläutern und ihrerseits das Einvernehmen suchen. Beschwerdeführende müssen davon ausgehen, dass schulische Entscheidungen oftmals Hintergründe haben, die sie mitbedenken sollten. Es kann auch vorkommen, dass diese Hintergründe nicht genau beschrieben werden dürfen. Dabei geht es u. U. um Personalentscheidungen und auch Persönlichkeitsrechte können betroffen sein. Diese unterliegen einem strengen Datenschutz.
Wenn es nicht gelingt, im Gespräch zu einem Einvernehmen zu gelangen, werden die Stufen gemäß 2.2 des Konzepts durchlaufen. Lässt sich ein Einvernehmen auch mit der Schulleitung nicht herstellen, weil die Schule nach kritischer Prüfung bei ihrer Entscheidung oder bei ihrem Vorgehen bleibt und Beschwerdeführende dies nicht nachvollziehen können, ist der nächste Schritt die formale Beschwerde bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Deshalb nehmen wir Beschwerden ernst und legen hiermit einen für alle transparenten Leitfaden vor, wie am Berufskolleg Wesel mit Beschwerden umgegangen wird.
Ziel einer jeden Beschwerde ist es, in gegenseitigem Respekt Lösungen zu finden, die den Weg einer formalen Beschwerde an die Bezirksregierung unnötig machen. Dabei kann es hilfreich sein, andere Personen und Institutionen einzubeziehen, z. B. Mitlernende, die Schülervertretung, die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, die Beratungslehrkräfte, die Schulsozialarbeit oder den Lehrerrat.
Oft ist es ist – außer in Ausnahmefällen – nicht zweckdienlich, sich mit einer Beschwerde im ersten Schritt an die Schulleitung zu wenden. Die Schulleitung wird die Beschwerdeführenden auf die vorgelagerte Notwendigkeit des Klärungsversuches mit der jeweiligen Lehrkraft hinweisen. Damit wird gewährleitet, dass unnötiger Arbeitsaufwand und Zeit verloren gehen.
Ebenso sollen Konflikte da gelöst werden, wo sie entstehen. Erste Ansprechpersonen sind die jeweiligen Klassenleitungen. Konfliktgespräche sollten nicht zwischen Tür und Angel geführt werden. Jede Seite sollte sich auf ein Gespräch vorbereiten und das Gespräch in einer ruhigen Atmosphäre führen können.
Zuständig für die Annahme von Beschwerden aus dem Kreis der Teilnehmenden sind:
1. falls sich die Beschwerde gegen eine Lehrkraft richtet, die betroffene Lehrkraft – dort wird die Beschwerde zunächst mündlich vorgetragen (eine vertraute Fachlehrkraft, Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit oder auch Klassenleitung kann nach Rücksprache mit der Lehrkraft hinzugezogen werden),
2. falls eine Klärung mit der betroffenen Lehrkraft nicht erfolgreich ist, füllen Beschwerdeführenden das Beschwerdeformular aus und leitet dieses an die nächste Ebene weiter, die eine vermittelndes Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft und den Beschwerdeführenden führen,
3. falls sich keine Lösung des Problems findet, bearbeitet die Schulleitung (eventuell mit Betroffenen und bisher Beteiligten) die Beschwerde,
4. falls das Problem in der Schule nicht gelöst werden kann, die Schulaufsicht (eventuell mit Betroffenen und bisher Beteiligten).
Die Zuständigkeiten bei der Bearbeitung von Beschwerden beschreiben der Beschwerdemeldebogen und die Beschwerdetabelle. Beschwerden sollen möglichst zügig bearbeitet werden.
Schwerwiegende Dienstverletzungen, Beschwerden über körperliche und seelische Übergriffe (z.B. sexuelle Übergriffe, Mobbing) oder der Verdacht auf strafbare Handlungen durch das Lehrpersonal erfordern das sofortige Eingreifen der Schulleitung, die unter Einbeziehung der Parteien für die Aufklärung des jeweiligen Sachverhaltes sorgt. Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren. Falls disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden müssen, ist die Schulaufsicht unverzüglich zu informieren.
Grundsätzlich läuft der Klärung eines Konfliktes zwischen Lernenden ähnlich ab wie die Bearbeitung einer Beschwerde:
1. der Klassenleitung wird der vollständig ausgefüllte Meldebogen für Vorfälle/Konflikte vorgelegt und die Klassenleitung führt ein vermittelndes Gespräch mit den Konfliktparteien,
2. falls eine Klärung nicht erfolgreich ist, werden die vermittelnden Gespräche mit der jeweils nächst höheren Stufe durchgeführt,
3. falls sich keine Lösung des Problems findet, führt die Schulleitung (eventuell mit Betroffenen und bisher Beteiligten) die Gespräche.
4. Sofern es im Konflikt um Gewalt oder Gewaltandrohung geht und die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen wahrscheinlich werden, wendet sich die Klassenleitung direkt an die Schulleitung.