Wir sind bemüht, unsere Webpräsenz im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: bitteeinsetzen
Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.
Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Diese befinden sich in Arbeit und sollen, so schnell wie es uns möglich ist, veröffentlicht werden.
Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.
Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Wir nutzen für die Einbindung von Videos die Plattform „YouTube“. Diese bietet eine Untertitelfunktion, die es dem Nutzer erlaubt, Untertitel anzupassen, hinzuzuschalten oder auszublenden.
Leider verfügen unsere Videos nicht alle über die notwendigen Transkriptionen in Form von Text oder Ton. Eine synchrone Schaltung von Audiodeskriptionen bei Videos ist aktuell technisch nicht möglich. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung der Funktion und der Erstellung der Audiodeskriptionen und Textalternativen für Videos.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.2.3 und 9.1.2.5 des BIK BITV-Selbsttests.
Der von uns eingebundene Audioplayer greift auf einen Browser-Standard zu, sodass wir diesen technisch nicht barrierefrei anpassen können. Leider ist er mit der Tastatur nicht korrekt bedienbar. Es kommt zu einer "Tastatur-Falle". Diese können Sie lösen, indem Sie die Seite neu laden. Wir bemühen uns um die Behebung des Problems.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" und 9.2.1.2 Keine Tastaturfalle des BIK BITV-Selbsttests.
Leider ist es uns technisch nicht möglich, den Datums-Filter für die Veranstaltungen mit der Tastatur bedienbar zu machen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Anpassung dieser Barriere.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt Prüfschritt 9.2.1.1 "Ohne Maus nutzbar" des BIK BITV-Selbsttests.
Diese Erklärung wurde am 28.12.2020 erstellt.
Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.09.2022 überprüft.
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse bitteeinsetzen gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeitern ist nicht möglich?
Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf den Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd