Schülervertretung
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.